Elternbeirat
Kontakt: eb-gs-burmesterstrasse23 [ät] geb.musin.de
Überblick
An unserer Schule gibt es zwei Formen der Elternvertretung:
- Klassenelternsprecher: Die Eltern einer Klasse wählen einen 1. und 2. Klassenelternsprecher. Die Wahl der Klassenelternsprecher findet jeweils am Schuljahresanfang am Infoabend der Klasse statt. Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecher gehören:
- die Organisation von Elternstammtischen: in der Regel finden im Laufe eines Schuljahres zwei Elternstammtische statt
- die Organisation des SuFiTaKa mit den anderen Klasseneltern
- die Verwaltung der Klassenkasse
- der Austausch mit der Klassenlehrerin und Vertretung von Elterninteressen aus der Klasse
- Elternbeirat: Die Eltern aller Schüler wählen aus ihren Reihen einen Elternbeirat. Die Wahl des Elternbeirates findet alle zwei Jahre jeweils am Schuljahresanfang statt. Zu den Aufgaben des Elternbeirates zählen:
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- Vorträge, Sommerfeste, Bazare und Flohmärkte zu unterstützen
- Weitere Informationen zum Elternbeirat finden Sie im nachfolgenden
Elternarbeit – zum Wohle Ihrer Kinder – Helfen Sie mit !!
Elternbeirat
Die rechtliche Grundlage für eine Elternvertretung findet sich in Art. 65 Abs. 1 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen): “Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.” – Quelle: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Mehr Einblicke in die Rechte und Aufgaben des Elterbeirates bietet die Broschüre “Schule und Familie – Verantwortung gemeinsam uebernehmen” (Quelle: http://www.km.bayern.de/epaper/Schule_und_Familie/index.html)
Wahl des Elternbeirates
Die Erziehungsberechtigten der Schüler wählen entsprechend der Wahlordnung für die Dauer von zwei Schuljahren einen Elternbeirat. Wahlberechtigt sind alle bei der Wahl anwesenden Eltern, gewählt werden können alle Eltern, die sich als Kandidat/Kandidatin aufstellen lassen. Für jedes Kind an der Schule steht dem Wahlberechtigten ein Stimmzettel zur Verfügung.
Die gewählten Mitglieder des Elternbeirates wählen aus ihrem Kreis
- einen 1. Vorsitzenden,
- einen 2. Vorsitzenden,
- einen Kassenwart,
- einen Schriftführer und Stellvertretung
- einen Schulwegbeauftragten,
- zwei Hortbeauftragte (Burmi17, Burmi19a)
- einen Beauftragen Mittagsbetreuung
- einen Beauftragten Homepage Elternbeirat / Förderverein und
- mehrere Beisitzer.
Mitglieder des Elternbeirates im Schuljahr 2022/2023
Die Wahl der Ämter erfolgte in der konstituierenden Sitzung.
